Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Söhnel Elektroanlagen GmbH – Privatkunden

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Söhnel Elektroanlagen GmbH gegenüber Privatkunden im Sinne des § 13 BGB innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, mündliche oder telefonische Beauftragung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. In diesen Fällen gelten diese AGB als vereinbart, sofern der Kunde vor oder bei Auftragserteilung auf deren Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Sofern nicht anders vereinbart gilt für jegliche Verträge die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) als Grundlage.

3.Widerrufsbelehrung
Die gesetzliche Widerrufsfrist wird bis zum Beginn der Arbeiten vor Ort gewährt.
Mit Beginn der Arbeiten verzichtet der Kunde ausdrücklich auf den Widerruf.

4. Leistungen
Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den geltenden DIN- und VDE-Vorschriften, erbracht. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert zu vergüten.

5. Preise, Abrechnung und Zahlung
Die Abrechnung von Arbeitsleistungen, Fahrtkosten, Pauschalen, Nebenleistungen und sonstigen Aufwendungen erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preis- und Stundensatzliste der Söhnel Elektroanlagen GmbH.

Arbeitsleistungen werden mindestens mit der ersten halben Stunde berechnet. Zur Arbeitszeit zählen auch Rüstzeiten, Vor- und Nachbereitung sowie organisatorisch notwendige Tätigkeiten.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Kundendienst- und Kleinaufträgen kann die Vergütung unmittelbar nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden. Abschlagszahlungen sind zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Söhnel Elektroanlagen GmbH.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu schaffen. Entstehen Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung, Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten, sind diese gesondert zu vergüten.

8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Nutzung, Eingriffen durch Dritte, normalem Verschleiß oder bei vom Kunden beigestellten Materialien.

9. Haftung
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Söhnel Elektroanlagen GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare Materialengpässe, entbinden die Söhnel Elektroanlagen GmbH für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.