Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen ist in Deutschland für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist in der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V3) geregelt. Als anerkannter Fachbetrieb für Elektrotechnik führen wir diese Prüfung fachgerecht für Sie durch.

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihre Mitarbeiter und Besucher keinen arbeitssicherheitsrelevanten Gefahren ausgesetzt sind. Dies ist im Arbeitssicherheitsgesetz und im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die die notwendige Sicherheit von elektrischen Anlagen und Geräten gewährleistet. Alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind rechtlich verpflichtet, die Einhaltung dieser Regel durch regelmäßige Prüfungen elektrischer Geräte und Anlagen zu belegen.

Auch für den Versicherungsschutz ist die DGUV-V3-Prüfung wichtig: Im Brandfall zahlt die Versicherung nur, wenn Maschinen, Anlagen und alle technischen Geräte nach DGUV-V3 geprüft sind.

Die wiederkehrende Prüffrist für ortsfeste Betriebsmittel (ortsfeste Geräte und Anlagen) beträgt bis auf wenige Ausnahmen in der Regel 48 Monate. Dies gilt jedoch nicht für ortsveränderliche elektrische Geräte. Hier gelten unterschiedliche Prüffristen, die in der Regel zwischen 3 und 48 Monaten liegen. Diese können aber auch – in Abhängigkeit von der tatsächlich vorhandenen Beanspruchung – verkürzt werden.

Die Vorlage solcher Prüfnachweise und Dokumentationen kann auch ohne Schadensfall bei stichprobenartigen Betriebskontrollen verlangt werden. Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, können erhebliche Bußgelder und der Verlust der Betriebserlaubnis die Folge sein.

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 darf nur von einer befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Darüber hinaus sind für die Prüfung geeignete Mess- und Prüfgeräte zwingend vorgeschrieben.

Wir verfügen über erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die alle über eine sehr gute elektrotechnische Berufsausbildung verfügen. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Elektrotechnik, insbesondere auch bei der DGUV-V3-Prüfung, sorgt dafür, dass wir nicht nur zuverlässig prüfen, sondern mit kritischem Blick auch viele Gefahren- und Einsparpotenziale erkennen. Wissen, das sich langfristig auszahlt.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind Betriebsmittel mit elektrischen Bauteilen, die entweder ortsfest oder sehr ortsfest sind. Darüber hinaus fallen auch solche Betriebsmittel unter den Begriff der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel, die zwar über eine bewegliche Anschlussleitung verfügen, aber ortsfest montiert sind. Die Prüfung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) nach der DIN VDE 701-702 statt. Für Unternehmen ist diese Prüfung von besonderer Bedeutung, da Sie durch sie Ihren Verpflichtungen gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen nachkommen können.
Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind: Kühlschränke, Herde, Wasserspender, Durchlauferhitzer, Klimaanlagen … Die Prüffrist dieser Geräte ist aller 4 Jahre.