Rauchmelder – Das Runde muss an die Decke
In Deutschland gilt Rauchmelderpflicht – nun auch in Sachsen
Seit Juni 2022 müssen laut der sächsischen Bauordnung, nicht nur Neu- und Umbauten, sondern auch Bestandsgebäude mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Übergangsfrist für die Nachrüstung endet am 31.12.2023.
Schützen Sie Ihre Mieter und Ihre Immobilie
Alle Wohnimmobilien müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die Rauchmelder müssen in Schlafräumen, z. B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer und in Flure die als Rettungswege dienen installiert werden.
Rauchmelder im Gewerbe
Die Rauchmelder-Vorschrift gilt auch in Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kitas, Wohnheime und andere Einrichtungen, in denen Menschen schlafen. Grundsätzlich gibt es aber im Gewerbe keine Rauchmelderpflicht, jedoch eine Pflicht für Brandmeldeanlagen.
Rauchmelder retten Leben
Rauchmelder sind generell dazu da, schlafende Personen frühzeitig vor Rauchentwicklung zu warnen, um eine schnelle zu Flucht zu ermöglichen. In gewerblichen Räumen und Hallen sind Rauchwarnmelder nicht gesetzlich vorgeschrieben, da diese Räume nicht zum Schlafen genutzt werden. Bei gewerblich genutzten Räumen, wie z. B. Büros, Werkstätten und Praxen, geht man davon aus, dass im Brandfall frühzeitig ein Alarm ausgelöst wird und eine schnelle Flucht möglich ist. Rauchmelder dienen dem Schutz des Menschen. Deshalb sollten Arbeitgeber nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sondern die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vordergrund stellen. Da Brände oft unbemerkt entstehen und häufig zu spät entdeckt werden, empfiehlt es sich Rauchmelder zur Mitarbeiter-Sicherheit zu installieren.
Was passiert, wenn ich keine Rauchmelder installiere?
Ein Vertstoß gegen die Bauordnung kann im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, sollten durch Feuer und/oder Rauch Personen zu Schaden kommen.
Sind keine Rauchwarnmelder installiert und erhöht dies den bei einem Feuer entstandenen Schaden, könnte die Versicherung einen Teil der Leistung verweigern.
Beschwert sich beispielsweise ein Mieter bei der Behörde darüber, dass der Wohnungseigentümer keine Rauchmelder hat installieren lassen, sind Bußgelder bis zu 50.000 € möglich.
Nur installierte Rauchmelder können Leben retten!

Über uns
Wir sind ein innovatives Unternehmen, angesiedelt in Roßwein und Leipzig. Die Meisterausbildung von Rico Söhnel war der Grundstein für ein eigenes Unternehmen und führte 2003 zur Gründung der Söhnel Elektroanlagen. Derzeit beschäftigen wir 75 Mitarbeiter, welche im gesamten sächsischen Raum und auch überregional tätig sind. Durch die ständige Weiterentwicklung, die Qualifizierung und den Zugewinn von erfahrenen Mitarbeitern haben wir uns zu einem Unternehmen entwickelt, welches das gesamte Spektrum der Gebäudetechnik abdeckt.
Erfahrung
20 Jahre
Mitarbeiter
75
abgeschlossene Projekte